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Kosten

Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassen. Nach dem Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte („Chipkarte“) bei mir in der Praxis haben Sie keinen Aufwand mehr, sondern die Kostenabrechnung erfolgt zwischen der Praxis und den Krankenkassen bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung.
Für Privatversicherte werden die Kosten der Psychotherapie in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und auch von den Beihilfestellen übernommen. Allerdings sind die Vertragsbedingungen teilweise sehr unterschiedlich gestaltet. Privatversicherte sollten sich daher vor Therapiebeginn bei ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle über die genauen Versicherungsbedingungen informieren und sich gegebenenfalls eine schriftliche Kostenzusage geben lassen. Die psychotherapeutischen Leistungen werden von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) monatsweise in Rechnung gestellt.

Sollten Sie als Selbstzahlende/-r die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, fallen keine Formalitäten bezüglich einer Antragstellung an. Die psychotherapeutischen Leistungen werden von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) monatsweise in Rechnung gestellt.

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